Voraussetzung für den Besuch des Kollegs
(1) 18 1/2 Jahre Mindestalter
(2) abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit.
- Wehr- oder Ersatzdienst,
- Praktika,
- Führung eines Haushalts mit Kindern oder Pflegebedürftigen oder
- Arbeitslosigkeit
können angerechnet werden.
(3) Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
– oder (bei Hauptschulabschluss) Vorkurs am Kolleg